Neotam: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 15. März 2021, 07:58 Uhr
Neotam ist ein kalorienarmer Süßstoff. Als Zusatzstoff der Klasse Süßungsmittel trägt er die E-Nummer E 961.
Inhaltsverzeichnis
Eigenschaften
Die Süßkraft von Neotam ist im Vergleich zu Saccharose (Haushaltszucker) 7.000 bis 13.000 Mal höher. Neben seinem sehr zuckerähnlichen Geschmack, verstärkt und intensiviert es Aromen, insbesondere von Zitrone und anderen Früchten, Vanille, Minze und Schokolade. Es wird in Reinform oder in Mischungen mit anderen Süßstoffen gehandelt.[1]
Es ist hitzestabil und damit zum Kochen und Backen geeignet.
Herstellung
Neotam ist ein Aspartam-Derivat. Durch seine starke Süßkraft kann der Nährwert vernachlässigt werden.[1]
Wirkung im Körper und Sicherheit
Der Süßstoff wird im Körper enzymatisch abgebaut. Die beim Verzehr von Lebensmitteln mit Neotam entstehenden Mengen von Methanol und Phenylalanin sind vernachlässigbar und begründen keine Sicherheitsbedenken. Eine Kennzeichnung von Phenylalanin ist daher auch nicht vorgeschrieben.[2]
Geschichte
Neotam wurde 2009 in der EU zugelassen.[1]
Verwendung in Lebensmitteln
Neotam ist in vielen Lebensmitteln (überwiegend brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz), darunter Nahrungsergänzungsmittel, und in Tafelsüßen als Süßstoff und auch als Geschmacksverstärker, z. B. in Kaugummi, zugelassen.[3]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Süßstoffverband: Süßstoff Wissen – Neotam. Online unter: [1] (Letzter Zugriff: 30. Dezember 2020).
- ↑ EFSA (2007): Neotame as a sweetener and flavour enhancer. Online unter: [2] (letzter Zugriff: 10. März 2021).
- ↑ VO (EG) Nr. 1333/2008 (EG-ZusatzstoffVO). Online unter: [3] (letzter Zugriff: 27. Dezember 2020).