Advantam: Unterschied zwischen den Versionen
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== Wirkung im Körper und Sicherheit == | == Wirkung im Körper und Sicherheit == |
Aktuelle Version vom 15. März 2021, 07:57 Uhr
Advantam ist ein Süßstoff. Als Zusatzstoff der Klasse Süßungsmittel trägt er die E-Nummer E 969.
Inhaltsverzeichnis
Eigenschaften
Advantam ist kalorienfrei, liefert also keine Energie.
Seine Süßkraft ist im Vergleich zu Saccharose (Haushaltszucker) 20.000 bis 37.000 Mal höher. Dadurch genügen sehr geringe Mengen, um Lebensmittel zu süßen.[1]
Verwendung in Lebensmitteln
Advantam ist in vielen Lebensmitteln (überwiegend brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz), darunter Nahrungsergänzungsmittel, und in Tafelsüßen als Süßstoff und auch als Geschmacksverstärker, z. B. in Kaugummi zugelassen.[2] In Lebensmitteln verstärkt und intensiviert Advantam Aromen, insbesondere Zitrus- , Frucht- und Minzaromen, verlängert den Süßgeschmack in Kaugummi und kann bitteren Geschmack signifikant reduzieren.[1]
Wirkung im Körper und Sicherheit
Die beim Verzehr von Lebensmitteln mit Advantam entstehenden Mengen von Methanol und Phenylalanin sind vernachlässigbar und begründen keine Sicherheitsbedenken.[3] Eine Kennzeichnung von Phenylalanin ist daher auch nicht vorgeschrieben.
Geschichte
Advantam ist seit dem 4. Juni 2014 in der EU für den Einsatz in Lebensmitteln zugelassen.[4]
Weblinks
- Informationen zu Advantam auf der Website des Süßstoff-Verbands
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Süßstoff-Verband: Advantam.
- ↑ VO (EG) Nr. 1333/2008 (EG-ZusatzstoffVO) Online unter Link (letzter Zugriff: 27. Dezember 2020).
- ↑ EFSA (31. Juli 2013): Scientific opinion on the safety of advantame for the proposed uses as a food additive. Online unter: [1] (Letzter Zugriff: 26. Dezember 2020).
- ↑ Verordnung (EU) Nr. 497/2014. Online unter: [2].