Thaumatin: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. März 2021, 11:10 Uhr
Thaumatin ist ein kalorienarmer Süßstoff. Als Zusatzstoff der Klasse Süßungsmittel trägt er die E-Nummer E 957. Es besteht aus mehr als 200 Aminosäuren (Polypeptid).
Inhaltsverzeichnis
Eigenschaften
Die Süßkraft von Thaumatin ist im Vergleich zu Saccharose (Haushaltszucker) 2.000–3.000 Mal höher. Thaumatin ist ein natürlicher Eiweißstoff (Protein) und daher nicht völlig kalorienfrei, sondern liefert wie jeder Eiweißstoff Energie (4 kcal/g). Wegen seiner hohen Süßkraft und der dadurch geringen Verwendungsmenge ist der Energieanteil jedoch sehr gering. Thaumatin ist nicht hitzestabil. Bei längerem Kochen verliert Thaumatin an Süßkraft, seine geschmacksverstärkende Wirkung wird nicht beeinträchtigt.[1]
Die süßende Wirkung tritt etwas verzögert ein. In höheren Konzentrationen tritt ein lakritzähnlicher Nachgeschmack auf. Thaumatin lässt sich am besten in Kombination mit anderen Süßstoffen einsetzen und wird meist in Kombination mit Saccharin verwendet. Zur Maskierung bitteren Geschmacks ist es ebenfalls geeignet.[2]
Herstellung
Thaumatin wird aus den Samen der westafrikanischen Katemfefrucht (Thaumatococcus daniellii) gewonnen. Es kann jedoch auch großtechnisch mithilfe von gentechnisch veränderten Hefen hergestellt werden.[2]
Wirkung im Körper
Als Protein wird Thaumatin vollständig resorbiert und in Magen und Dünndarm abgebaut. Es kann allergische Reaktionen auslösen.[2]
Geschichte
Thaumatin wurde 1855 entdeckt und 1994 in der EU zugelassen.[1]
Verwendung in Lebensmitteln
Thaumatin ist in vielen Lebensmitteln (überwiegend energieverminderte oder ohne Zuckerzusatz), darunter Nahrungsergänzungsmittel, und in Tafelsüßen als Süßstoff und auch als Geschmacksverstärker, z. B. in Kaugummi, zugelassen.[3]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Süßstoffverband: Süßstoff Wissen – Thaumatin. Online unter: [1] (Letzter Zugriff: 2. Januar 2021).
- ↑ 2,0 2,1 2,2 Sumfleth B (2020): Datenblatt Thaumatin (E 957). In: Handbuch Lebensmittelzusatzstoffe. Behr‘s Verlag.
- ↑ VO (EG) Nr. 1333/2008 (EG-ZusatzstoffVO) Online unter: [2] (letzter Zugriff: 27. Dezember 2020).