Neohesperidin DC: Unterschied zwischen den Versionen

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NHDC ist in vielen Lebensmitteln (überwiegend energievermindert oder ohne Zuckerzusatz), darunter [[Nahrungsergänzungsmittel]], und in Tafelsüßen als Süßstoff und auch als [[Geschmacksverstärker]], z. B. in Kaugummi, zugelassen.<ref>VO (EG) Nr. 1333/2008 (EG-ZusatzstoffVO). Online unter:  [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02008R1333-20201028&qid=1609077978386] (letzter Zugriff: 27. Dezember 2020).</ref>
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NHDC ist in vielen Lebensmitteln (überwiegend brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz), darunter [[Nahrungsergänzungsmittel]], und in Tafelsüßen als Süßstoff und auch als [[Geschmacksverstärker]], z. B. in Kaugummi, zugelassen.<ref>VO (EG) Nr. 1333/2008 (EG-ZusatzstoffVO). Online unter:  [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02008R1333-20201028&qid=1609077978386] (letzter Zugriff: 27. Dezember 2020).</ref>
  
 
== Verwendung als Aromastoff ==
 
== Verwendung als Aromastoff ==

Aktuelle Version vom 15. März 2021, 07:58 Uhr

Neohesperidin-Dihydrochalcon (NHDC) ist ein kalorienfreier Süßstoff. Als Zusatzstoff der Klasse Süßungsmittel trägt er die E-Nummer E 959.

Eigenschaften

Die Süßkraft von NHDC ist im Vergleich zu Saccharose (Haushaltszucker) 400–600 Mal höher. In niedrigen Konzentrationen überwiegt der Süßgeschmack. In höheren Konzentrationen entsteht ein bitter-metallischer Beigeschmack. In Süßstoffmischungen hat NHDC eine synergistische Wirkung. Er ist hitzestabil und damit zum Kochen und Backen geeignet.[1]

Herstellung

NHDC wird aus einem bitter schmeckenden Flavonoid der Sevilla-Orange (Citrus aurantium) hergestellt.[2]

Wirkung im Körper

Der überwiegende Teil von NHDC wird unverändert über die Niere ausgeschieden.[2]

Geschichte

NHDC wurde 1994 in der EU zugelassen.[1]

Verwendung in Lebensmitteln

NHDC ist in vielen Lebensmitteln (überwiegend brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz), darunter Nahrungsergänzungsmittel, und in Tafelsüßen als Süßstoff und auch als Geschmacksverstärker, z. B. in Kaugummi, zugelassen.[3]

Verwendung als Aromastoff

NHDC (FL-Nr. 16.061) wird als Aromastoff mit geschmacksverstärkender Wirkung in einigen Lebensmitteln mit Höchstmengenbeschränkung verwendet.[4]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Süßstoffverband: Süßstoff Wissen – Neohesperidin DC. Online unter: [1] (Letzter Zugriff: 30. Dezember 2020).
  2. 2,0 2,1 Sumfleth B (2020): Datenblatt NHDC (E 959). In: Handbuch Lebensmittelzusatzstoffe. Behr‘s Verlag.
  3. VO (EG) Nr. 1333/2008 (EG-ZusatzstoffVO). Online unter: [2] (letzter Zugriff: 27. Dezember 2020).
  4. VO (EG) Nr. 1334/2008 vom 16. Dezember 2008 (EG-Aromenverordnung). Online unter: [3] (letzter Zugriff: 27. Dezember 2020).