Extraktionslösungsmittel

Version vom 18. Februar 2021, 14:38 Uhr von BMue (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Extraktionslösungsmittel (auch: Extraktionsmittel, Extraktionslösemittel) sind Verarbeitungshilfsstoffe (den Zusatzstoffen gleichgestellt). Sie sind zulassungspflichtig.[1][2]

Verwendung für Lebensmittel

Extraktionslösungsmittel werden zum selektiven Herauslösen von Stoffen aus Lebensmitteln (z. B. Enkoffeinierung von Kaffee) oder aus Rohstoffen (z. B. Gewinnung von Fetten und Ölen aus Ölsaaten) eingesetzt.

Es wird unterschieden zwischen allgemein verwendbaren Extraktionslösungsmitteln, z. B. Kohlendioxid, beschränkt verwendbaren, z. B. Hexan, und Extraktionsmitteln für die Herstellung von Aromen aus natürlichen Aromaträgern. Extraktionslösungsmittel werden aus dem extrahierten Lebensmittel bzw. aus dem Extrakt bis auf unbedeutende – oft gesetzlich begrenzte – Restmengen entfernt.

Einzelnachweise

  1. Richtlinie 2009/32/EG vom 23. April 2009 (Extraktionslösungsmittel-Richtlinie). Online unter: [1] (letzter Zugriff: 11. Februar 2021).
  2. Extraktionslösungsmittelverordnung (ELmV) vom 7. März 2018. Online unter: [2] (letzter Zugriff: 11. Februar 2021).