Advantam

Version vom 15. März 2021, 07:57 Uhr von BMue (Diskussion | Beiträge) (Verwendung in Lebensmitteln)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Advantam ist ein Süßstoff. Als Zusatzstoff der Klasse Süßungsmittel trägt er die E-Nummer E 969.

Eigenschaften

Advantam ist kalorienfrei, liefert also keine Energie.

Seine Süßkraft ist im Vergleich zu Saccharose (Haushaltszucker) 20.000 bis 37.000 Mal höher. Dadurch genügen sehr geringe Mengen, um Lebensmittel zu süßen.[1]

Verwendung in Lebensmitteln

Advantam ist in vielen Lebensmitteln (überwiegend brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz), darunter Nahrungsergänzungsmittel, und in Tafelsüßen als Süßstoff und auch als Geschmacksverstärker, z. B. in Kaugummi zugelassen.[2] In Lebensmitteln verstärkt und intensiviert Advantam Aromen, insbesondere Zitrus- , Frucht- und Minzaromen, verlängert den Süßgeschmack in Kaugummi und kann bitteren Geschmack signifikant reduzieren.[1]

Wirkung im Körper und Sicherheit

Die beim Verzehr von Lebensmitteln mit Advantam entstehenden Mengen von Methanol und Phenylalanin sind vernachlässigbar und begründen keine Sicherheitsbedenken.[3] Eine Kennzeichnung von Phenylalanin ist daher auch nicht vorgeschrieben.

Geschichte

Advantam ist seit dem 4. Juni 2014 in der EU für den Einsatz in Lebensmitteln zugelassen.[4]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Süßstoff-Verband: Advantam.
  2. VO (EG) Nr. 1333/2008 (EG-ZusatzstoffVO) Online unter Link (letzter Zugriff: 27. Dezember 2020).
  3. EFSA (31. Juli 2013): Scientific opinion on the safety of advantame for the proposed uses as a food additive. Online unter: [1] (Letzter Zugriff: 26. Dezember 2020).
  4. Verordnung (EU) Nr. 497/2014. Online unter: [2].