Süßstoff: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Zulassungsverfahren laufen genau wie bei allen [[Zusatzstoff]]en ab: Es wird getestet, wie sich Zusatzstoffe im Körper verhalten, ob es eine mögliche Anreicherung gibt und wie sie verstoffwechselt werden. Außerdem wird geklärt, ob der Zusatzstoff Wechselwirkungen auslöst oder Einfluss auf die Nährstoffaufnahme hat. Erst wenn nachgewiesen ist, dass der Zusatzstoff – in diesem Fall Süßstoff – sicher ist, wird er zugelassen. Die zuständige Behörde für die Überprüfung der Sicherheit in der EU ist die [[Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit]] (EFSA). | Die Zulassungsverfahren laufen genau wie bei allen [[Zusatzstoff]]en ab: Es wird getestet, wie sich Zusatzstoffe im Körper verhalten, ob es eine mögliche Anreicherung gibt und wie sie verstoffwechselt werden. Außerdem wird geklärt, ob der Zusatzstoff Wechselwirkungen auslöst oder Einfluss auf die Nährstoffaufnahme hat. Erst wenn nachgewiesen ist, dass der Zusatzstoff – in diesem Fall Süßstoff – sicher ist, wird er zugelassen. Die zuständige Behörde für die Überprüfung der Sicherheit in der EU ist die [[Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit]] (EFSA). | ||
− | Sicher beschreibt dabei die Menge, die jeden Tag ein Leben lang ohne Risiko für die Gesundheit verzehrt werden kann. Um diese zu finden, suchen Wissenschaftler zunächst am Tier nach der Menge, bei der keinerlei negative Wirkungen zu beobachten sind (der sogenannte ''no observed effect level'', ''NOEL''). Allerdings wird nicht diese Dosis als Höchstgrenze zugelassen, sondern sie wird noch durch den Sicherheitsfaktor 100 dividiert. Damit wird sowohl dem Unterschied bei der Übertragung der Versuchsergebnisse vom Tier auf den Menschen Rechnung getragen als auch der Tatsache, dass empfindliche Verbrauchergruppen wie Kinder, ältere Menschen und Kranke ganz besonders geschützt werden müssen. Ebenso wird unterschiedliches Ernährungsverhalten berücksichtigt. | + | Sicher beschreibt dabei die Menge, die jeden Tag ein Leben lang ohne Risiko für die Gesundheit verzehrt werden kann. Um diese zu finden, suchen Wissenschaftler zunächst am Tier nach der Menge, bei der keinerlei negative Wirkungen zu beobachten sind (der sogenannte ''no observed effect level'', ''[[NOEL]]''). Allerdings wird nicht diese Dosis als Höchstgrenze zugelassen, sondern sie wird noch durch den Sicherheitsfaktor 100 dividiert. Damit wird sowohl dem Unterschied bei der Übertragung der Versuchsergebnisse vom Tier auf den Menschen Rechnung getragen als auch der Tatsache, dass empfindliche Verbrauchergruppen wie Kinder, ältere Menschen und Kranke ganz besonders geschützt werden müssen. Ebenso wird unterschiedliches Ernährungsverhalten berücksichtigt. |
Alle Zusatzstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 zugelassen wurden, werden von EFSA einer erneuten Risikobewertung unterzogen.<ref>Verordnung (EU) Nr. 257/2010. Online unter: [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32010R0257&qid=1609314601740] (letzter Zugriff: 02. Januar 2021).</ref> Somit sind für die meisten der zugelassenen Süßstoffe neue Bewertungen zu erwarten, nicht jedoch für [[Advantam]], [[Aspartam]] und [[Steviolglycoside]]. | Alle Zusatzstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 zugelassen wurden, werden von EFSA einer erneuten Risikobewertung unterzogen.<ref>Verordnung (EU) Nr. 257/2010. Online unter: [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32010R0257&qid=1609314601740] (letzter Zugriff: 02. Januar 2021).</ref> Somit sind für die meisten der zugelassenen Süßstoffe neue Bewertungen zu erwarten, nicht jedoch für [[Advantam]], [[Aspartam]] und [[Steviolglycoside]]. |
Version vom 18. Februar 2021, 14:07 Uhr
Süßstoffe sind eine Unterklasse der Süßungsmittel, die eine Klasse der Zusatzstoffe sind. Süßstoffe haben keinen eigenen Nährwert und liefern keine Energie (mit Ausnahme von Aspartam, Aspartam-Acesulfam-Salz und Thaumatin). Aufgrund ihrer hohen Süßkraft werden sie nur in geringen Mengen verwendet.
Inhaltsverzeichnis
In der EU zugelassene Süßstoffe
Die folgende Tabelle[1] gibt eine Übersicht über die in der Europäischen Union zugelassenen Süßstoffe mit ihren Eigenschaften:
Bezeichnung | E-Nummer | ADI-Wert (mg/kg Körpergewicht) | Bewertung durch / Datum der Bewertung | Süßkraft (ausgehend von Haushaltszucker) |
---|---|---|---|---|
Acesulfam-K | E 950 | 9 | SCF/2000 | 130 – 200 |
Advantam | E 969 | 5 | EFSA/2013 | 20.000 – 37.000 |
Aspartam | E 951 | 40 | EFSA/2013 | 200 |
Aspartam-Acesulfam-Salz | E 962 | siehe Acesulfam-K und Aspartam | SCF/2000 | 350 |
Cyclamat | E 952 | 7 | SCF/2000 | 30 – 50 |
Neohesperidin DC | E 959 | 5 | SCF/1988 | 400 – 600 |
Neotam | E 961 | 2 | EFSA/2007 | 7.000 – 13.000 |
Saccharin | E 954 | 5 | SCF/1995 | 300 – 500 |
Steviolglycoside | E 960 | 4 | EFSA/2010 | 300 |
Sucralose | E 955 | 15 | SCF/2000 | 600 |
Thaumatin | E 957 | nicht spezifiziert | SCF/1988 | 2.000 – 3.000 |
Zulassung von Süßstoffen
Die Zulassungsverfahren laufen genau wie bei allen Zusatzstoffen ab: Es wird getestet, wie sich Zusatzstoffe im Körper verhalten, ob es eine mögliche Anreicherung gibt und wie sie verstoffwechselt werden. Außerdem wird geklärt, ob der Zusatzstoff Wechselwirkungen auslöst oder Einfluss auf die Nährstoffaufnahme hat. Erst wenn nachgewiesen ist, dass der Zusatzstoff – in diesem Fall Süßstoff – sicher ist, wird er zugelassen. Die zuständige Behörde für die Überprüfung der Sicherheit in der EU ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).
Sicher beschreibt dabei die Menge, die jeden Tag ein Leben lang ohne Risiko für die Gesundheit verzehrt werden kann. Um diese zu finden, suchen Wissenschaftler zunächst am Tier nach der Menge, bei der keinerlei negative Wirkungen zu beobachten sind (der sogenannte no observed effect level, NOEL). Allerdings wird nicht diese Dosis als Höchstgrenze zugelassen, sondern sie wird noch durch den Sicherheitsfaktor 100 dividiert. Damit wird sowohl dem Unterschied bei der Übertragung der Versuchsergebnisse vom Tier auf den Menschen Rechnung getragen als auch der Tatsache, dass empfindliche Verbrauchergruppen wie Kinder, ältere Menschen und Kranke ganz besonders geschützt werden müssen. Ebenso wird unterschiedliches Ernährungsverhalten berücksichtigt.
Alle Zusatzstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 zugelassen wurden, werden von EFSA einer erneuten Risikobewertung unterzogen.[2] Somit sind für die meisten der zugelassenen Süßstoffe neue Bewertungen zu erwarten, nicht jedoch für Advantam, Aspartam und Steviolglycoside.
Verwendung in Lebensmitteln
Ein wichtiges Einsatzgebiet der Süßstoffe sind energieverminderte Lebensmittel und solche ohne Zuckerzusatz sowie Tafelsüßen. Tafelsüßen sind z. B. als Süßstofftabletten, Streupulver, Granulate, Süßstofflösungen erhältlich. In der EU sind die zulässigen Süßstoffe und ihre Verwendung in Lebensmitteln in einer Verordnung zugelassen.[3]
Kennzeichnung
Die Verwendung von Süßstoffen ist in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels auf der Verpackung zu kennzeichnen durch: mit Süßungsmittel(n) bzw. mit Zucker(n) und Süßungsmittel(n).[4]