Steviolglycosid

Steviolglycoside, umgangssprachlich auch als Stevia bekannt, umfassen verschiedene Glycoside, z. B. Stevioside und Rebaudioside, in beliebiger Konzentration und in beliebigen prozentualen Anteilen.[1] Es handelt sich hierbei um einen kalorienfreien Süßstoff. sind ein Süßstoff. Als Zusatzstoff der Klasse Süßungsmittel trägt dieser die E-Nummer E 960.

Eigenschaften

Die Süßkraft von Steviolglycosiden ist im Vergleich zu Saccharose (Haushaltszucker) 200 bis 300 Mal höher. Der Süßgeschmack hält lange vor, mit bitterem, menthol- bis lakritzartigem Nachgeschmack. Der Süßstoff ist gut wasserlöslich und hitzestabil.

Vorkommen

Steviolglycoside kommen natürlicherweise in der südamerikanischen Pflanze Stevia rebaudiana Bertoni vor. Sie ist dort auch unter dem Namen Caá-heé (Honigblatt) oder Yerba dulce bekannt.[1] Die Indios nutzten die Pflanze nicht nur zum Süßen z. B. für Mate-Tee, sondern auch als Heilpflanze.[2]

Herstellung

Steviolglycoside werden in einem mehrstufigen chemischen Verfahren aus zerkleinerten Blättern der Stevia-Pflanze (Stevia rebaudiana) isoliert. Es können Reste von bei der Herstellung verwendeten Ionenaustauschern sowie Lösungsmittel vorhanden sein. Außerdem sind Spuren anderer Steviolglycoside nachgewiesen worden, die als Nebenprodukte der Herstellung entstehen können, aber die nicht natürlich in der Stevia-rebaudiana-Pflanze vorkommen.[1]

Wirkung im Körper und Sicherheit

Steviolglycoside werden im Darm zu Steviol abgebaut, das über die Niere als Steviolglucoronid ausgeschieden wird. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in ihren Stellungnahmen zu E 960 bestätigt, dass Steviolglycoside weder carcinogen noch genotoxisch sind und auch keine Auswirkungen auf die Fortpflanzungsorgane haben. Es wurde ein ADI-Wert von 4 mg/kg Körpergewicht und Tag festgelegt.[1]

Entdeckung und Geschichte

Nach der positiven Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im April 2010 und Januar 2011 hat die Europäische Kommission am 12. November 2011 mit Wirkung zum 2. Dezember 2011 den Einsatz von Steviolglycosiden als Süßungsmittel zugelassen.[3]

Verwendung in Lebensmitteln

Steviolglycoside sind in vielen Lebensmitteln (überwiegend brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz), darunter Nahrungsergänzungsmittel, und in Tafelsüßen zugelassen.[4] Steviolglycoside werden meist in Kombination mit anderen Süßungsmitteln und Zuckerarten in Lebensmitteln verarbeitet. Werbeaussagen wie „natürliche Süße“ oder Ähnliches werden aufgrund des komplexen und mehrstufigen Extraktions- und Isolierungsverfahrens von Behörden und Gerichten als irreführend angesehen. Die Arbeitsgemeinschaft lebensmittelchemischer Sachverständiger der Bundesländer und des BVL (ALS) hat sich dahingehend geäußert, dass außerhalb des Zutatenverzeichnisses durch Angaben wie z. B. Steviolglycoside (Süßungsmittel) aus der Steviapflanze (aus Steviablättern) und Steviolglycoside (Süßungsmittel) aus pflanzlicher Quelle hingewiesen werden kann.[5]

Verwendung als Aromastoff

Rebaudiosid A (FL-Nr. 16.113), ein Steviolglycosid, wird als Aromastoff in einigen Lebensmitteln mit Höchstmengenbeschränkung verwendet.[6] Dieser Aromastoff kommt natürlicherweise in der Stevia-Pflanze vor (16.200 bis 72.200 mg/kg).[7]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Sumfleth B (2021): Datenblatt Steviolglycoside (E 960) in: Handbuch Lebensmittelzusatzstoffe. Behr’s Verlag.
  2. Germscheid V (2. August 2020): Stevia – ein natürlicher Süßstoff. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz. Online unter: [1] (letzter Zugriff: 12. März 2021).
  3. Verordnung (EU) Nr. 1131/2011 DER KOMMISSION vom 11. November 2011 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Steviolglycosiden. In: Amtsblatt der Europäischen Union, L 295/205, 12. November 2011. Online unter: [2].
  4. VO (EG) Nr. 1333/2008 (EG-ZusatzstoffVO). Online unter: [3] (letzter Zugriff: 27. Dezember 2020)
  5. ALS (2019): Auslobung von Steviolglycosiden (Stellungnahme Nr. 2019/22). Online unter: [4] (letzter Zugriff: 12. März 2021).
  6. VO (EG) Nr.1334/2008 vom 16. Dezember 2008 (EG-Aromenverordnung). Online unter: [5] (letzter Zugriff: 27. Dezember 2020).
  7. EFSA (25. Mai 2011): Scientific Opinion on Flavouring Group Evaluation 310 (FGE.310). Rebaudioside A from chemical group 30. Online unter: [6] (letzter Zugriff: 27. Dezember 2020).