Süßstoff: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Zulassungsverfahren laufen genau wie bei allen [[Zusatzstoff]]en ab: Es wird getestet, wie sich Zusatzstoffe im Körper verhalten, ob es eine mögliche Anreicherung gibt und wie sie verstoffwechselt werden. Außerdem wird geklärt, ob der Zusatzstoff Wechselwirkungen auslöst oder Einfluss auf die Nährstoffaufnahme hat. Erst wenn nachgewiesen ist, dass der Zusatzstoff – in diesem Fall Süßstoff – sicher ist, wird er zugelassen. Die zuständige Behörde für die Überprüfung der Sicherheit in der EU ist die [[Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit]] (EFSA).
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Sicher beschreibt dabei die Menge, die jeden Tag ein Leben lang ohne Risiko für die Gesundheit verzehrt werden kann. Um diese zu finden, suchen Wissenschaftler zunächst am Tier nach der Menge, bei der keinerlei negative Wirkungen zu beobachten sind (der sogenannte ''no observed effect level'', ''NOEL''). Allerdings wird nicht diese Dosis als Höchstgrenze zugelassen, sondern sie wird noch durch den Sicherheitsfaktor 100 dividiert. Damit wird sowohl dem Unterschied bei der Übertragung der Versuchsergebnisse vom Tier auf den Menschen Rechnung getragen als auch der Tatsache, dass empfindliche Verbrauchergruppen wie Kinder, ältere Menschen und Kranke ganz besonders geschützt werden müssen. Ebenso wird unterschiedliches Ernährungsverhalten berücksichtigt.
  
 
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Version vom 25. September 2020, 10:01 Uhr

Süßstoffe sind eine Unterklasse der Süßungsmittel, die eine Klasse der Zusatzstoffe sind. Süßstoffe haben keinen eigenen Nährwert und liefern keine Energie. Aufgrund ihrer hohen Süßkraft werden sie nur in geringen Mengen verwendet.

In der EU zugelassene Süßstoffe

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die in der Europäischen Union zugelassenen Süßstoffe mit ihren Eigenschaften:

Bezeichnung E-Nummer ADI-Wert (mg/kg Körpergewicht) Süßkraft (ausgehend von Haushaltszucker)
Acelsufam-K E 950 9 (SCF)
15 (JECFA)
130 – 200
Advantam E 969 5 20000 – 37000
Aspartam E 951 40 (SCF)
50 (JECFA)
200
Acesulfam-Aspartam-Salz E 951 350
Cyclamat E 952 7 (SCF)
11 (JECFA)
30 – 50
Neohesperidin DC E 959 5 (SCF) 400 – 600
Neotam E 961 2 7000 – 13000
Saccharin E 954 5 300 – 500
Steviolglycoside (Stevia) E 960 4 300
Sucralose E 955 15 600
Thaumatin E 957 unbegrenzt 2000 – 3000

Zulassung von Süßstoffen

Die Zulassungsverfahren laufen genau wie bei allen Zusatzstoffen ab: Es wird getestet, wie sich Zusatzstoffe im Körper verhalten, ob es eine mögliche Anreicherung gibt und wie sie verstoffwechselt werden. Außerdem wird geklärt, ob der Zusatzstoff Wechselwirkungen auslöst oder Einfluss auf die Nährstoffaufnahme hat. Erst wenn nachgewiesen ist, dass der Zusatzstoff – in diesem Fall Süßstoff – sicher ist, wird er zugelassen. Die zuständige Behörde für die Überprüfung der Sicherheit in der EU ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Sicher beschreibt dabei die Menge, die jeden Tag ein Leben lang ohne Risiko für die Gesundheit verzehrt werden kann. Um diese zu finden, suchen Wissenschaftler zunächst am Tier nach der Menge, bei der keinerlei negative Wirkungen zu beobachten sind (der sogenannte no observed effect level, NOEL). Allerdings wird nicht diese Dosis als Höchstgrenze zugelassen, sondern sie wird noch durch den Sicherheitsfaktor 100 dividiert. Damit wird sowohl dem Unterschied bei der Übertragung der Versuchsergebnisse vom Tier auf den Menschen Rechnung getragen als auch der Tatsache, dass empfindliche Verbrauchergruppen wie Kinder, ältere Menschen und Kranke ganz besonders geschützt werden müssen. Ebenso wird unterschiedliches Ernährungsverhalten berücksichtigt.

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