Süßstoff

Version vom 18. Februar 2021, 13:49 Uhr von BMue (Diskussion | Beiträge) (Zulassung von Süßstoffen)

Süßstoffe sind eine Unterklasse der Süßungsmittel, die eine Klasse der Zusatzstoffe sind. Süßstoffe haben keinen eigenen Nährwert und liefern keine Energie (mit Ausnahme von Aspartam, Aspartam-Acesulfam-Salz und Thaumatin). Aufgrund ihrer hohen Süßkraft werden sie nur in geringen Mengen verwendet.

In der EU zugelassene Süßstoffe

Die folgende Tabelle[1] gibt eine Übersicht über die in der Europäischen Union zugelassenen Süßstoffe mit ihren Eigenschaften:

Bezeichnung E-Nummer ADI-Wert (mg/kg Körpergewicht) Bewertung durch / Datum der Bewertung Süßkraft (ausgehend von Haushaltszucker)
Acesulfam-K E 950 9 SCF/2000 130 – 200
Advantam E 969 5 EFSA/2013 20.000 – 37.000
Aspartam E 951 40 EFSA/2013 200
Aspartam-Acesulfam-Salz E 962 siehe Acesulfam-K und Aspartam SCF/2000 350
Cyclamat E 952 7 SCF/2000 30 – 50
Neohesperidin DC E 959 5 SCF/1988 400 – 600
Neotam E 961 2 EFSA/2007 7.000 – 13.000
Saccharin E 954 5 SCF/1995 300 – 500
Steviolglycoside E 960 4 EFSA/2010 300
Sucralose E 955 15 SCF/2000 600
Thaumatin E 957 nicht spezifiziert SCF/1988 2.000 – 3.000

Zulassung von Süßstoffen

Die Zulassungsverfahren laufen genau wie bei allen Zusatzstoffen ab: Es wird getestet, wie sich Zusatzstoffe im Körper verhalten, ob es eine mögliche Anreicherung gibt und wie sie verstoffwechselt werden. Außerdem wird geklärt, ob der Zusatzstoff Wechselwirkungen auslöst oder Einfluss auf die Nährstoffaufnahme hat. Erst wenn nachgewiesen ist, dass der Zusatzstoff – in diesem Fall Süßstoff – sicher ist, wird er zugelassen. Die zuständige Behörde für die Überprüfung der Sicherheit in der EU ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Sicher beschreibt dabei die Menge, die jeden Tag ein Leben lang ohne Risiko für die Gesundheit verzehrt werden kann. Um diese zu finden, suchen Wissenschaftler zunächst am Tier nach der Menge, bei der keinerlei negative Wirkungen zu beobachten sind (der sogenannte no observed effect level, NOEL). Allerdings wird nicht diese Dosis als Höchstgrenze zugelassen, sondern sie wird noch durch den Sicherheitsfaktor 100 dividiert. Damit wird sowohl dem Unterschied bei der Übertragung der Versuchsergebnisse vom Tier auf den Menschen Rechnung getragen als auch der Tatsache, dass empfindliche Verbrauchergruppen wie Kinder, ältere Menschen und Kranke ganz besonders geschützt werden müssen. Ebenso wird unterschiedliches Ernährungsverhalten berücksichtigt.

Alle Zusatzstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 zugelassen wurden, werden von EFSA einer erneuten Risikobewertung unterzogen.[2] Somit sind für die meisten der zugelassenen Süßstoffe neue Bewertungen zu erwarten, nicht jedoch für Advantam, Aspartam und Steviolglycoside.

Verwendung in Lebensmitteln

Ein wichtiges Einsatzgebiet der Süßstoffe sind energieverminderte Lebensmittel und solche ohne Zuckerzusatz sowie Tafelsüßen. Tafelsüßen sind z. B. als Süßstofftabletten, Streupulver, Granulate, Süßstofflösungen erhältlich. In der EU sind die zulässigen Süßstoffe und ihre Verwendung in Lebensmitteln in einer Verordnung zugelassen.[3]

Kennzeichnung

Die Verwendung von Süßstoffen ist in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels auf der Verpackung zu kennzeichnen durch: mit Süßungsmittel(n) bzw. mit Zucker(n) und Süßungsmittel(n).[4]

Weblinks

  • BfR (01. Juli 2014): Bewertung von Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen (letzter Zugriff: 03. Januar 2021).
  • Verordnung (EU) Nr. 257/2010. Online unter: [1] (letzter Zugriff: 02. Januar 2021).
  • VO (EG) Nr. 1333/2008 (EG-ZusatzstoffVO). Online unter: [2] (letzter Zugriff: 27. Dezember 2020).
  • VO (EU) Nr. 1169/2011 (EU-Lebensmittel-Informationsverordnung). Online unter: [3] (letzter Zugriff: 27. Dezember 2020).